Klagbarkeit des Rechts Bedeutung

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Klagbarkeit des Rechts

Klagbarkeit des Rechts Logo #42834Von der Klagbarkeit eines Rechts spricht man, wenn ein Recht gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Klagbarkeit ist der Normalfall. Nicht klagbar ist aber z.B. der Anspruch des Verlobten auf Eingehung der Ehe (§ 1297 Abs. 1 BGB). Die Klagbarkeit eines Anspruchs kann auch durch Parteivereinbarung ausgeschlossen werden. Umstritten ist ob bei § 1...
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